Techniker Krankenkasse & Co. warnen vor Risiken: 1,5 Millionen Bürger bekommen Post
„Die Kranken- und Pflegekassen können zum Gesundheitsschutz eines Versicherten datengestützte Auswertungen vornehmen und den Versicherten auf die Ergebnisse dieser Auswertung hinweisen“, so steht es im Gesetz.
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